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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08   

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https://dejure.org/2008,7279
OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08 (https://dejure.org/2008,7279)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.06.2008 - 8 C 10128/08 (https://dejure.org/2008,7279)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08 (https://dejure.org/2008,7279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung bei Erstellung eines Bauplans; Gebot der Ermittlung und zutreffenden Bewertung der abwägungsbeachtlichen Belange; Anforderungen an eine verhältnismäßige Gewichtung und einen gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 60 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.05.2007 - 4 B 5.07

    Charakter und Anwendbarkeit der Richtlinien VDI 3471

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08
    Als Hilfsmittel und Entscheidungshilfe kann jedoch auf die VDI-Richtlinie 3471 (Emissionsminderung, Tierhaltung, Schweine) sowie die Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL - des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) i.d.F. vom 21. September 2004 (vgl. Feldhaus, BImSchG, C 4.11) zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2007, BauR 2007, 1454).
  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08
    Auch dieses Interesse ist deshalb in die Abwägung einzustellen, zumindest dann, wenn und soweit die Erweiterung bereits konkret ins Auge gefasst ist oder bei realistischer Betriebsweise der Entwicklungsmöglichkeiten nahe liegt und es sich nicht bloß um unklare und unverbindliche Absichtserklärungen handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 2000, BauR 2001, 83 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08
    Insofern unterliegt die planende Gemeinde zunächst dem - nunmehr als Verfahrensnorm ausgestalteten - Gebot der Ermittlung und zutreffenden Bewertung der abwägungsbeachtlichen Belange (§ 2 Abs. 3 BauGB) sowie ferner den (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange (§ 1 Abs. 7 BauGB; vgl. zur fehlenden inhaltlichen Änderung der Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung durch Einführung des § 2 Abs. 3 BauGB: BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, Rn. 18 und 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12

    Heranrücken von Wohnbebauung an Aussiedlerhof

    Der Senat erklärte auch diesen Bebauungsplan mit Urteil vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG - mit der Begründung für unwirksam, dass der Ausgleich zwischen den Betriebsinteressen des Antragstellers und dem Interesse der Gemeinde an einer Ausweitung der Wohnbebauung nach Nordosten unverhältnismäßig erfolgt sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die beigezogenen Planaufstellungsunterlagen zu den Bebauungsplänen 2004, 2007 und 2012 sowie die Gerichtsakten 8 C 11409/04.OVG und 8 C 10128/08.OVG verwiesen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Sofern der Senat im Urteil vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG - nach "unabweisbaren Gründen" für die Notwendigkeit der Baulandausweisung gerade im Nordosten der Ortslage gefragt hat, geschah dies im Rahmen der Abwägung und im Hinblick auf die beim damaligen Bebauungsplan festgestellte erhebliche Betroffenheit der Betriebsinteressen des Antragstellers.

    Der Senat hat dies auch bereits in seinem Urteil vom 18. Juni 2008 als legitime planerische Erwägung gewertet (vgl. Urteil vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG -, S. 9 d.U.).

    Auch der Inhaber eines Aussiedlerhofs ist in die städtebauliche Entwicklung seiner Gemeinde eingebunden und muss sich daher auf die im Laufe der Zeit neu entstehenden bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten einstellen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Juni 2008, a.a.O.; OVG Nds., a.a.O., Rn. 95).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09

    Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

    Dieses nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG RP, Urteil vom 06.05.2009, 1 C 10970/08; vom 31.07.2008, 1 C 10193/08, juris; vom 29.01.2009, 1 C 10860/08; vom 18.06.2008, 8 C 10128/08, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12

    Normenkontrollverfahren - zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13

    Das nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot des § 2 Abs. 3 BauGB tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG RP, Urteile vom 06.05.2009, 1 C 10970/08.OVG; vom 31.07.2008, 1 C 10193/08.OVG; vom 18.06.2008, 8 C 10128/08.OVG; vom 29.01.2009, 1 C 10860/08.OVG, jeweils bei ESOVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2013 - 8 C 10126/13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überschreitung der Obergrenzen für das Maß

    Zudem berufen sich die Antragsteller mit ihrer Befürchtung, durch den Ziel- und Quellverkehr der neuen Wohnanlage auf einem bisher dem landwirtschaftlichen Verkehr vorbehaltenen Weg in der Benutzung dieses Weges als rückwärtiger Erschließung ihres Weinbaubetriebs unverhältnismäßig behindert zu werden, auf das ebenfalls als abwägungsbeachtlich anerkannte Interesse eines rechtmäßig vorhandenen, dem Plangebiet benachbarten landwirtschaftlichen Betriebs an einem ungestörten Wirtschaften (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG -, ESOVGRP, und juris, Rn. 18, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2018 - 1 C 11559/16

    Normenkontrolle Bebauungsplan - Erforderlichkeit von Ermittlungen zu

    Dieses nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (vgl. OVG RP, Urteile vom 31. Juli 2008 - 1 C 10193/08.OVG - und vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG -, jeweils nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11239/10

    Bebauungsplan "Teilgebiet Brückenkopf/Bergstraße" in Cochem-Cond unwirksam

    Dieses nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 18.06.2008, 8 C 10128/08).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Zentralplatz" abgelehnt

    Dieses nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG RP, Urteil vom 06.05.2009, DVBl 2009, 981; vom 31.07.2008, 1 C 10193/08; vom 18.06.2008, 8 C 10128/08).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12

    Heranplanen eines Wohngebiets an ein Gewerbegebiet

    Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht im Hinblick auf das von dem Antragsteller in Bezug genommene Urteil des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG -.

    Für seine gegenteilige Meinung kann sich der Antragsteller nicht auf das Urteil des 8. Senates des erkennenden Gerichts vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG - stützen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 1 C 10546/11

    Bebauungsplan darf Hotelnutzung nicht vorschreiben

    Das nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot des § 2 Abs. 3 BauGB tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG RP, Urteile vom 06.05.2009, 1 C 10970/08; vom 31.07.2008, 1 C 10193/08, vom 18.06.2008, 8 C 10128/08, vom 29.01.2009, 1 C 10860/08, jeweils bei ESOVGRP).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 1 MN 267/08

    Festsetzung einer insbesondere von LKW genutzten temporären Zufahrt zum

    Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat zwar (unter Fortführung von BVerwG, Beschl. v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, NVwZ-RR 1999, 423) zutreffend darauf hingewiesen, dass bei der bauleitplanerischen Ausdehnung der Bebauung in den Außenbereich das Interesse dort vorhandener landwirtschaftlicher Aussiedlerbetriebe an ungestörtem Wirtschaften mit besonderem Gewicht bei der Abwägung zu berücksichtigen und das Entstehen von Konfliktlagen auch für die Zukunft soweit wie möglich zu vermeiden sei; solle eine Wohnnutzung dennoch so nahe an einen vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb herangeführt werden, dass von dessen Inhaber seinerseits in der Zukunft Rücksichtnahme auf die benachbarte Wohnbebauung erwartet wird, so bedürfe es hierfür besonderer städtebaulicher Gründe (Urt. v. 18.6.2008 - 8 C 10128/08 -, NVwZ-RR 2009, 60).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 C 10678/15

    Normenkontrollverfahren: eigenständige Beurteilung der baugestalterischen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11

    Bebauungsplan; Abwägung; großflächige Festsetzung privater Grünflächen zu Gunsten

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 1 MN 194/08

    Zulässigkeit eines Sondergebietes "Wohnen mit Pferden" in der Nachbarschaft eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 1 C 10824/13

    Anwendung der internen Unbeachtlichkeitsklausel bei Veränderung des sich aus der

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 1 KN 69/07

    Abwehransprüche eines Milchviehbetriebes gegen die Nachnutzung eines ehemaligen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09

    Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Flächennutzungsplan von Andernach unwirksam

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08

    Bauleitplanung: Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 C 10544/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans Einzelhandel und Gewerbe; Sondergebiet,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Wohngebiet und demografischer Wandel;

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 266/08

    Einwand gegen Logistikzentrum abgelehnt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2014 - 1 C 11164/13

    Fußgängerzonenregelung in Koblenzer Altstadt wirksam

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 79/05

    Bestehen einer Normenkontrollantragsbefugnis durch den Wunsch eines Eigentümers

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11

    Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung

  • BVerwG, 02.07.2009 - 4 BN 27.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2009 - 1 B 10077/09

    Bebauungsplan in Boppard-Buchholz vorläufig außer Vollzug gesetzt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - 1 C 10566/14

    Abwägung, Abwägungsentscheidung, Abwägungsgebot, Abwägungsmaterial,

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